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Was erledige ich wo?

Die Dienstleistungen der Stadt Goch im Überblick. Hier finden Sie Informationen, Formulare, Ansprechpartner und vieles mehr zu Ihrem Anliegen. Viele dieser Services lassen sich schon vollständig digital abwickeln. So können Sie Anträge online stellen, bequem Nachweise hochladen und ggfs. anfallende Gebühren online bezahlen. Für viele andere Dienstleistungen stehen Ihnen Formulare, teilweise online ausfüllbar, zum Download zur Verfügung.

  • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn bei der Überführung einer Leiche eine Staatsgrenze zu überwinden ist, muss ein Leichenpass ausgestellt werden. Dieser wird in der Regel über das beauftragte Bestattungsübernehmen beantragt.

  • Ausweispflicht Befreiung

    Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Vorrausetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.

  • Auszüge aus den Bauakten / Akteneinsicht

    Einsicht in die Bauakte oder Kopien aus der Bauakte werden in verschiedensten Situationen benötigt. Sie erhalten diese bei Ihrer Gemeinde.

  • Baugenehmigungsverfahren

    Das Errichten, Ändern oder Umnutzen einer baulichen Anlage ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Der Antrag ist bei der Stadt Goch einzureichen.

  • Baulastenverzeichnis

    Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.

  • Bauvoranfrage / Bauvorbescheid

    Durch einen Bauvorbescheid können grundsätzliche Einzelfragen planungsrechtlicher oder bauordnungsrechtlicher Natur geklärt werden.

  • Bebauungspläne

    Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Teilgebiets in der Gemeinde, seinem Geltungsbereich, und stellt die Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar.

  • Befreiung von der Zahlung des Eigenanteils für Lernmittel

    Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung der Zahlung des Eigenanteils für Lernmittel zu stellen.

  • Beglaubigte Registerausdrucke

    Aus allen digitalen Personenstandsregistern können beglaubigte Registerausdrucke erstellt werden.
    Bedenken Sie dabei, dass dies nur den Personen möglich ist, auf die sich der Eintrag bezieht oder die mit dieser in gerader Linie verwandt sind. Im Zweifel kann die Vorlage einer Vollmacht oder des Nachweises eines rechtlichen oder berechtigten Interesses erforderlich sein.

  • Beglaubigung

    Kopien von Original Dokumenten können beglaubigt werden. (z. B. Zeugniskopien )

  • Beistandschaft durch das Jugendamt

    Im Rahmen einer Beistandschaft kann das Jugendamt Ihnen bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes behilflich sein.

  • Benutzerkonto Stadtbücherei

    Zugang zum online Benutzerkonto der Stadtbücherei Goch.

  • Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft (§ 8b SGB VIII)

    Beratung in Kinderschutzfragen

  • Berufliches Gymnasium

    Informationen über die Abschlüsse an einem Beruflichen Gymnasium

  • Berufsoberschule, Aufnahme

    Die Berufsoberschule ist ein Angebot, das sich an Personen mit einer beruflichen Erstqualifizierung richtet, die eine schulische Höherqualifizierung für den Übergang in eine Universität anstreben.

  • Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

    Wenn sich der Name einer Person geändert hat, stellt das für die Entgegennahme der Erklärung zuständige Standesamt auf Antrag eine entsprechende Namensänderungsbescheinigung aus. Dies gilt nicht, wenn die Namensänderung auf dem Namensänderungsgesetz beruht. In diesen Fällen stellt die Namensänderungsbehörde eine entsprechende Urkunde aus.

  • Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII

    Hier kann eine Bestattungskostenbeihilfe beantragt werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

  • Beteiligungsanzeige und Wahlvorschläge

    Informationen für Parteien und Wählergruppen.

  • Beurkundungen

    Beim Jugendamt können u. a. Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen beurkundet werden.

  • Bildung und Teilhabe

    Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen.

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