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Bauvoranfrage / Bauvorbescheid

Besondere Einzelfragen zu einem geplanten Bauvorhaben können vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren zum Gegenstand einer Bauvoranfrage gemacht werden. Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.

Durch eine Bauvoranfrage können grundsätzliche Einzelfragen planungsrechtlicher oder bauordnungsrechtlicher Natur geklärt werden.

Die Bauvoranfrage empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die wesentlichen Einfluss auf die Planung haben.

Anders als eine Bauberatung ist ein erteilter Vorbescheid 3 Jahre rechtsverbindlich.

Je nach Fragestellung sind hier keine Entwurfsverfassende nötig und auch deutlich weniger Unterlagen als bei einem Bauantrag. Auch die Höhe der Gebühr richtet sich nach Umfang der Fragestellung, liegt aber in der Regel deutlich unter der Gebühr für eine Baugenehmigung. Wird später auf der Grundlage eines Vorbescheides eine Baugenehmigung beantragt und erteilt, wird die Gebühr des Vorbescheides zu mindestens 50 % auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet.

Kosten

Die Gebühr wird nach Größe des Vorhabens festgelegt.: 50,00€

Fristen

Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung. Auf Antrag kann die Geltungsdauer des Bauvorbescheides jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Prozess

Reichen Sie die unterschriebene Bauvoranfrage mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde ein. 

Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung) zugestellt.

Voraussetzungen

Sie planen ein konkretes Bauvorhaben und möchten einzelne Fragen klären, bevor sie einen Bauantrag einreichen

Ansprechpartner

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