Inhalt

Beistandschaft durch das Jugendamt

Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei

  • der Feststellung der Vaterschaft
  • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

Feststellung der Vaterschaft

  • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
  • Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • Wir überprüfen die rechtliche Unterhaltssituation Ihres Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen die Unterhaltsverpflichtung und vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.
  • Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Rechtsgrundlagen

Prozess

Zur Einrichtung einer Beistandschaft nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt mit den Ansprechpartner*innen auf.
Eine Beistandschaft besteht so lange, bis der Antragsteller diese beendet oder die Antragsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Voraussetzungen

Derjenige Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann für das minderjährige Kind eine Beistandschaft beantragen.  

Melden Sie sich dazu bitte zunächst telefonisch bei den aufgeführten Ansprechpartner*innen.

FAQ

Wird mein Sorgerecht durch die Beistandschaft eigeschränkt?

Nein. Das Jugendamt wird als Beistand für den beantragten Aufgabenbereich (Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhalt) zum gesetzlichen Vertreter des Kindes und kann in dessen Namen außergerichtlich und vor Gericht tätig werden. Neben dem Beistand bleibt auch der antragstellende Elternteil in vollem Umfang zur Vertretung des Kindes befugt. Lediglich in einem gerichtlichen Verfahren hätten die Erklärungen des Beistands Vorrang.

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

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