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Verfahrensfreie Vorhaben

Verfahrensfreie Vorhaben nennt man solche, für die weder eine Baugenehmigung beantragt noch im Rahmen der Genehmigungsfreistellung Unterlagen eingereicht werden müssen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Vorhaben dennoch bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorschriften einhalten müssen und Sie anderenfalls zur deren Beseitigung aufgefordert werden könnten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist bzw. ob es bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorschriften einhält, dann wenden Sie sich an die Mitarbeitenden der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung Goch.

Sollte ein Vorhaben bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Vorschriften nicht einhalten, könnte dieser Mangel vielleicht durch Erteilung einer Ausnahme, Befreiung oder Abweichung geheilt werden.

Hierfür ist ein Antrag zu stellen, das notwendige Formular können Sie sich hier herunterladen.

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