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SEPA-Lastschriftmandat

Mit Hilfe des SEPA-Lastschriftverfahrens können Sie Zahlungen für wiederkehrende Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Goch auf einfache und bequeme Weise entrichten. Beispiele hierfür sind u.a. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Kindergartenbeiträge, Nutzungsgebühren, etc. Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird sichergestellt, dass stets der richtige Betrag gezahlt wird, auch wenn sich der zu zahlende Betrag etwa durch einen neuen Bescheid ändern sollte. Alle Zahlungen werden außerdem fristgerecht abgebucht, sodass Mahnungen mit zusätzlichen Gebühren und Säumniszuschlägen entfallen. Durch das Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandats sparen Sie sich manuelle Überweisungen oder die Einrichtung und Änderung von Daueraufträgen.

Um bei der Stadt Goch am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat einreichen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten dies zu tun. Wenn Sie die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) Ihres Personalausweises freigeschaltet haben, können Sie das Online-Formular mit eID-Funktion nutzen, um das SEPA-Lastschriftmandat direkt elektronisch an die Stadt Goch zu übermitteln. Alternativ können Sie Online-Formular ohne eID-Funktion nutzen. Dabei können Sie Ihr SEPA Lastschriftmandat elektronisch ausfüllen. Um dann am Lastschriftverfahren teilzunehmen, müssen Sie das Lastschriftmandat anschließend ausdrucken und unterschreiben. Sie können das Lastschriftmandat dann entweder per Scan an stadtkasse@goch.de oder postalisch schicken.

Kontaktinformationen

Mo.-Fr.  08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mo.-Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do         14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Wir bitten um vorherige persönliche Terminabsprache, da u.a. durch Teilzeitbeschäftigung oder Heimarbeit nicht zu allen vorgenannten Zeiten jeder Mitarbeiter persönlich verfügbar ist.

Stadtkasse
02823 / 320 - 226
stadtkasse@goch.de

Weiterführende Informationen

Hinweise für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

  • Senden Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte vor dem ersten Einzugstermin an die Stadt Goch.
  • Für jedes Kassenzeichen muss ein eigenes Lastschriftmandat erteilt werden. Ändert sich das Kassenzeichen, ist ein neues Lastschriftmandat erforderlich.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass zu den Fälligkeitsterminen, an denen abgebucht werden soll, das Konto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ist das Konto beim Einzug nicht ausreichend gedeckt, erlischt das Lastschriftmandat automatisch.
  • Entstehen der Stadt Goch im Rahmen des Lastschrifteinzugs Kosten, die Sie zu vertreten haben, etwa durch mangelnde Deckung, fehlerhaft mitgeteilte Kontodaten oder ähnliches, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.
  • Ändert sich Ihre Bankverbindung, müssen Sie die Stadt Goch hierüber unterschriftlich entweder in Form einer gescannten Mitteilung an stadtkasse@goch.de oder postalisch in Kenntnis setzen.
  • Sie können Ihr SEPA-Lastschriftmandat jederzeit entweder durch formlose schriftliche Erklärung oder mit Hilfe des Formulars zum Widerruf des erteilten Lastschriftmandats widerrufen.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat erlischt automatisch, sofern innerhalb von 36 Monaten kein Einzug erfolgt.

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