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Hilfe zum Lebensunterhalt

Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - soll den Lebensunterhalt für Menschen bis zum 65. Lebensjahr finanziell sichern, die länger als sechs Monate nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.

 

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigungen, Nebenverdienst, Mieteinnahmen, sonstige Einkommen etc.)
  • Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebensversicherungen, Bausparverträge, KfZ etc.)
  • aktuelle Rentenbescheide (Regelaltersrente, Erwerbsminderung, Witwenrente, Unfallrente etc.)
  • Nachweise über Kosten der Unterkunft (Mietvertrag mit Nebenkosten, Verbrauchsabrechnung Heizung)
  • Girokontoauszüge der letzten 3 Monate bis Einreichungsdatum aller vorhandenen Konten
  • Merkblätter/Informationsblätter unterschrieben
  • Diese Hinweise sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern. Sie sind nicht abschließend, es kann erforderlich sein, weitere Nachweise zu erbringen.

Prozess

Die Leistungen werden ab dem Tag des Bekanntwerdens der Hilfebedürftigkeit gewährt.

Es sind alle Nachweise zum Einkommen und Vermögen zur Prüfung vorzulegen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Anspruch richtig ausgerechnet werden kann.

 

Voraussetzungen

Frührentnern und Personen, die eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, aber auch Minderjährigen unter 15 Jahren, die nicht mit mindestens einem Elternteil zusammenleben und Personen, die nicht anspruchsberechtigt im SGB II sind, kann Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden.

Ein Anspruch ergibt sich, wenn das Einkommen und Vermögen aller im Haushalt lebender Personen nicht ausreichend ist, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Vereinfacht gesagt, besteht ein Anspruch, wenn der Bedarf größer ist als das Einkommen und die Lücke nicht durch vorhandenes Vermögen geschlossen werden kann.

Für Personen, die zuvor Bürgergeld bezogen haben, endet die Pflichtversicherung in der Krankenkasse mit Einstellung dieser Leistung. Diese Personen können einen Antrag auf Aufnahme in die freiwillige Krankenversicherung bei ihrer Krankenkasse stellen. Die Beiträge werden auf Antrag im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt übernommen.

 

Weiterführende Informationen

Informationen zu Erwerbsminderungsrenten der Deutschen Rentenversicherung

Ansprechpartner

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