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Förderung der Jugendverbandsarbeit

In der Stadt Goch werden aufgrund des Engagements der Träger der freien Jugendhilfe, der Jugendverbandsarbeit und der Träger der offenen Jugendeinrichtungen eine Vielzahl von Angeboten für Kinder und Jugendliche verlässlich durchgeführt.

Sich in Freizeitaktivitäten erproben zu können, stellt ein zentrales Element in der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar. Der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist neben den Familien und Schulen ein weiterer bedeutsamer Erfahrungs- und Erlebnisraum. Er ermöglicht es, in einer altersähnlichen Gemeinschaft gleichlautenden Interessen nachzugehen, Talente zu entdecken, sich zu begegnen, sich zu erproben und Gemeinsamkeit zu fördern. Dieses möchte die Stadt Goch umfassend fördern.

Die Förderungsrichtlinien ermöglichen Trägern der freien Jugendhilfe, der Jugendverbandsarbeit und den Trägern der offenen Jugendeinrichtungen trotz steigender Kosten weiterhin Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gesichert zu planen und umsetzen zu können.

Die Kinder- und Jugendförderung trägt durch die vielfältigen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit dazu bei, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu mündigem Urteilen und Handeln befähigt werden.

Rechtsgrundlagen

Fristen

  • Anträge auf Förderung der Jugendarbeit sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
  • Anträge auf Betriebskostenhilfe für Jugendfreizeitheime und Jugendräume sowie Allgemeine Zuwendungen sind spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres zu stellen.
  • Anträge auf Neubau, Ausbau, Renovierung sowie Anmietung von Jugendfreizeitheimen sowie auf Beschaffung von Einrichtungsmaterialien (Investitionskosten) sind spätestens zum 1. Juni eines jeden Jahres für das folgende Jahr zu stellen.

Nach Eingang des Antrages erfolgt eine Eingangsbestätigung. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt zeitnah nach Vorlage des Verwendungsnachweises nach Vordruck, der Kostenaufstellung mit Kopien der Originalbelege sowie einer Teilnehmerliste mit Namen, Adresse, Geburtsdaten, Status (Schüler, Student etc.).

Prozess

Über die Bewilligung der beantragten Mittel wird ein schriftlicher Bescheid erteilt, der an folgende Bedingungen und Auflagen geknüpft ist

  • Die Zuwendungen und Beihilfen sind zweckgebunden und müssen so wirtschaftlich wie möglich verwendet werden.
  • Werden sie nicht für ihren Zweck verwendet, sind sie in voller Höhe zurückzustellen.

Voraussetzungen

Bei der Förderung werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Stadt Goch haben und zwischen 0 und 27 Jahren alt sind.
Für junge Erwachsene bis 27 Jahre wird ebenfalls ein Pro-Kopf-Zuschuss gezahlt, wenn diese sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden oder kein festes Einkommen haben sowie Wehr- und Zivildienstleistende und arbeitslose junge Menschen (Nachweis Status). Betreuer müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Für eine finanzielle Förderung ist die öffentliche Anerkennung gem. § 75 SGB VIII notwendig. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Gefördert werden:

  • Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
  • Allgemeine Zuwendungen an Jugendorganisationen
  • Außerörtliche Kinder- und Jugenderholung
  • internationale Jugendbegegnung
  • Ferienmaßnahmen für Kinder u. Jugendliche mit Behinderung
  • Betriebskostenbeihilfe für Jugendfreizeitheime und Jugendräume
  • Förderung von Projekten

Weiterführende Informationen

  • Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Goch vom 21. März 1996 in der ab 01.01.2023 geltenden Fassung
  • Downloads Anträge, Antrag auf Allgemeine Zuwendungen, Anträge TOT-Heime und Jugendräume, Verwendungsnachweis und Teilnehmerliste
Ansprechpartner

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