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Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege

Zur Mitfinanzierung der Kosten der Kinderbetreuung sind Elternbeiträge zu zahlen. Grundlage für die Festsetzung des Elternbeitrages ist die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung).

Eltern sind verpflichtet, die Erklärung zum Elterneinkommen sowie geeignete Unterlagen über Einkünfte vorzulegen. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung und richtet sich nach der wöchentlichen Betreuungszeit sowie dem anrechenbaren Einkommen der Eltern.

Informationen über die Höhe der zu zahlenden Elternbeiträge, über Angaben und Nachweise, die für die Berechnung des Elternbeitrages erbracht werden müssen sowie die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie oben in den Dateien.

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