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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer und Ausländerinnen

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen.

In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Stelle Ihres Heimatstaats, dass Ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.

Wenn beide Eheschließende die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, genügt ein gemeinsames Zeugnis. Dies ist auch dann ausreichend, wenn für Sie nicht dieselbe Stelle Ihres Heimatlandes örtlich zuständig ist.

Falls Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder wenn die Ihnen ausgestellte Bescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für diese Entscheidung ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bei der Anmeldung der Eheschließung aufgenommen. Sie müssen sich daher in so einem Fall zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.

Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

Kosten

Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer: 40,00€

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Überweisung nach Gebührenbescheid
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Die Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt in der Regel 6 Monate (im Einzelfall auch weniger).

Daher müssen Sie bei der Planung Ihrer Eheschließung darauf achten, dass Ihr Wunschtermin zur Gültigkeit Ihres Ehefähigkeitszeugnisses passt.

 

Prozess

Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis wird beim aktuellen oder letzten Wohnsitzstandesamt im Heimatstaat, mangels eines solchen über die Auslandsvertretung in Deutschland gestellt. Ausnahme: Staatsangehörige der Schweiz, aus Österreich und Luxemburg.

Für letzteren Personenkreis wird ein Ehefähigkeitszeugnis im Rahmen der Eheanmeldung bei der Heimatbehörde beantragt.

Stellt der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis aus, muss für diese Person die Befreiung von der Beibringung beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Eheanmeldung beim Wohnsitzstandesamt. Von dort wird der Antrag nebst den Unterlagen zur Eheanmeldung an das für das Standesamt zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
  • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

Kontaktinformationen

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprache einen Termin.

Ansprechpartner

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