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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen wie Bußgeldentscheidungen, strafgerichtliche Verurteilungen etc. gespeichert, die Gewerbetreibende im Hinblick auf ihre Gewerbetätigkeit betreffen.

Sie können beim Gewerbeamt einen GZR-Auszug für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Der Versand des Auszuges erfolgt - je nach Zweck - an die Privatanschrift oder direkt an die anfordernde Behörde (z.B. für die Beantragung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis). Bei Versand direkt an eine Behörde wird neben der genauen Bezeichnung und Anschrift dieser Behörde der Antrags- bzw. Verwendungszweck benötigt.

Den benötigten GZR-Auszug können Sie über einen unserer Ausfüllassistenten beantragen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen GZR-Auszug unmittelbar über das Online-Portal beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Um hiervon Gebrauch machen zu können, benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone.

Hinweis:
Im Ausland lebende natürliche Personen und im Ausland ansässige juristische Personen stellen Ihren Antrag direkt an das Bundesamt für Justiz.

Kosten

Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00€

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Voraussetzungen

Juristische Personen benötigen die Angabe der HR-Nummer, des Registergerichts sowie den Nachweis der Vertretungsmacht. Es kann auch ein HR-Auszug mit eingereicht werden.

Ansprechpartner

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