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Anmeldung an einer weiterführenden Schule

Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Eltern eine Empfehlung für den weiteren Bildungsweg ihres Kindes. Diese begründete Empfehlung soll ihnen helfen, die richtige Schulform für das Kind zu wählen und eine geeignete Schule zu finden. Die Empfehlung ist als Hilfestellung der Grundschule gedacht, aber nicht bindend. Vor dem Übergang von Schülerinnen und Schülern von der Grundschule in eine weiterführende Schule können Eltern Beratungsmöglichkeiten in den Schulen wahrnehmen. Nach der Beratung durch die Grundschule können die Eltern ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl anmelden. Dort wird im Rahmen der Aufnahmekapazität entschieden, ob das Kind aufgenommen wird. Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

In Goch gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:

  • Hauptschule
  • Realschule
  • Gymnasium
  • Gesamtschule
  • Förderschule

Der Zeitraum zur Durchführung der Anmeldeverfahren umfasst sechs Wochen. Er beginnt mit dem letztmöglichen Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Klasse 4 an Grundschulen.

An einer Schule oder an mehreren Schulen einer Schulform mit einem erwarteten Anmeldeüberhang oder bei neu genehmigten Schulen im Errichtungsjahr kann ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt werden. In dem Fall beginnt an diesen Schulen die Anmeldung in der ersten Woche des Anmeldezeitraums. Eine Rückmeldung ob eine Aufnahme erfolgen kann, erfolgt bis zum Ende der zweiten Anmeldewoche. An den Schulen der übrigen Schulformen findet die Anmeldung zwischen der dritten und sechsten Woche des Anmeldezeitraums statt.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Besonderheiten

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

Prozess

Im Anmeldezeitraum, welcher öffentlich bekannt gemacht wird, sind die Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen, die ab dem bevorstehenden Schuljahr eine weiterführende Schule besuchen, durch die Erziehungsberechtigten an einer weiterführenden Schule anzumelden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch sowie Masernschutznachweis (Impfausweis), das 1. Halbjahreszeugnis und der mit dem Halbjahreszeugnis durch die jeweilige Grundschule in vierfacher Ausfertigung ausgehändigte Anmeldeschein vorzulegen. Bei Vorliegen einer eindeutigen Empfehlung für eine Schulform ist die Anwesenheit des Kindes bei der Anmeldung nicht erforderlich.

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen. Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Schulen in Goch

Gemeinschaftshauptschule Gustav-Adolf
Wiesenstraße 87, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 93 40 0

Leni-Valk-Realschule
Leni-Valk-Str.  37, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 4 11 76-0

Stätische Gymnasium Goch
Hubert-Houben-Str. 9, 47574 Goch, Tel. 0 28 23 / 92 95 00

Gesamtschule Mittelkreis (Trägerschaft liegt beim Schulzweckverband)
Südring 28, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 92 81 60

Ansprechpartner

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