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Bürgerentscheid: Satzungsänderung wird sich auf Notwendigkeiten beschränken

Die Stadt Goch legt dem Rat eine überarbeitete Fassung der vorgesehenen Satzungsänderung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vor. Das von der Verwaltung zunächst vorgeschlagene zweistufige Verfahren (postalische Benachrichtigung mit Anforderung der Briefwahlunterlagen) wird nicht mehr berücksichtigt. Am Abend hat eine bereits in der vergangenen Woche terminierte Informationsveranstaltung für den Rat unter anderem zu diesem Thema stattgefunden. Dabei hat sich herausgestellt, dass das zweistufige Verfahren keine Mehrheit finden würde. 

Die Verwaltung arbeitet die Drucksache nun um, sie wird in der kommenden Woche vorliegen und im Ratsinformationssystem (https://ris.goch.de) veröffentlicht. Die Satzungsänderungen beschränken sich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates, dann nur noch auf die rechtlich notwendigen Änderungen. Es wird demnach bei einem Bürgerentscheid weiterhin nur einen Brief aus dem Rathaus geben, der neben Wahlbenachrichtigung und Informationsheft auch die Briefwahlunterlagen beinhalten wird. (tm)

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