Inhalt

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches zum Bebauungsplan Nr. 1/1 Pfalzdorf – 3. Änderung und Erweiterung - Bovenheide

Lage: Pfalzdorf, in Verlängerung der Straßen Bovenheide und Lemscheheide

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 22.02.2024 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 1/1 Pfalzdorf – 3. Änderung und Erweiterung – Bovenheide – wird mit der Entwurfsbegründung einschließlich dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Goch wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

18.03.2024 bis einschließlich 21.04.2024
im Internet unter www.goch.de/beteiligungen

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung im Neubau des Rathauses, Markt 2, 3. Obergeschoss aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Sie sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Dies ist über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei der Stadt Goch abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Lärm und Verkehr), Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt (Lebensraum und biologische Vielfalt), Fläche und Boden (Flächeninanspruchnahme, Bodenversiegelung, Verlust von Böden), Wasser (Grundwasser, Hochwasser- und Starkregen), Klima und Luft (klimatische Situation und Gerüche), Wirkungsgefüge (Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander), Landschaftsbild (Veränderungen des Landschaftsbildes), kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Bodenarchäologie) sowie sonstige Umweltbelange
  • Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung: es werden Aussagen zum Vorkommen und der Betroffenheit planungsrelevanter Arten im Plangebiet und dem Wirkraum getroffen. Für die Arten Feldlerche und Rebhuhn werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Festlegung der Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet sowie der Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft einschl. der erforderlichen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Archäologisches Gutachten mit Aussagen zur Bodendenkmalpflege
  • Hydrogeologisches Gutachten mit Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und Empfehlungen zur Anlage von Versickerungsanlagen
  • Beurteilung der Geruchsbelastung auf Grundlage eines bestehenden Geruchsgutachtens in mittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet
  • Beurteilung der Lärmbelastung durch Schienen- und Straßenverkehr
  • Verkehrsgutachten mit Aussagen zur Dimensionierung / Geometrie der Straßenräume
  • Stellungnahme des Kreises Kleve mit Hinweisen und Anregungen zum Artenschutz, zum Naturschutz, zum Bodenschutz sowie zum Geräuschimmissionsschutz

Goch, den 05.03.2024

Der Bürgermeister
Knickrehm

Sie haben das Ende der Seite erreicht